Simson - was ist das überhaupt?

Simson S50 B1

Nun, zuerst einmal ist Simson eine Fahrzeugmarke, aus der DDR. Zur Produktpalette gehören hauptsächlich Mokicks mit einem Hubraum von 50 cm³. Die bekanntesten Modelle sind die S50 und die S51, sowie die Vogelserie, die die Modelle Schwalbe, Sperber, Star, Habicht und Spatz beinhaltet.
Durch eine Passage im Einigungsvertag dürfen diese Modelle auch heute noch 60 km/h fahren. Dazu braucht man lediglich einen Führerschein der Klasse B (ehemals 3) oder der Klasse M.

Doch das ist nicht alles, denn eine Simson ist viel mehr. Sie ist Freiheit, Leidenschaft, Fahrvergnügen und Spaß. Aber auch Gesellschaft, Abenteuer und manchmal etwas Verzweiflung. Doch das Gefühl, das Fieber das einen packt, wird man nie wieder los. Einmal Simson - Immer Simson!

Der Hang zum Schrauben

Oder auch: Die ständige Pfriemelei.
Basteln an der Simson

Eine Simson braucht Pflege. Mindestens einmal die Woche sollte man sich ein Stündchen Zeit für sie nehmen. Prüfen ob alle Schrauben fest sind, Kettenspannung, Reifendruck, usw. Ein wenig putzen, ein wenig schrauben und weiter gehts.
Man darf auch einfach nicht vergessen, das die Fahrzeuge schon 30 und mehr Jahre auf dem Buckel haben. Doch bei ausreichender Pflege werden es auch locker noch einmal 30 Jahre.

Die Technik der S50 ist einfach, aber durchdacht und zudem äußerst robust. Die Ersatzteile werden immer noch hergestellt, und sind sehr günstig zu haben.
Doch das Schönste ist, das man alles an der Simson selber machen kann. Nichts ist verbaut oder undurchschaubar wie bei den modernen Kunstoffrollern aus dem Baumarkt.

Nur den Hang zum Schrauben, den sollte man schon haben. Sonst ist die Simson nichts für einen...

60 km/h, der kleine Unterschied!

Warum die Simson darf was andere nur möchten.
60 km/h

In der DDR durften die meisten Simson Modelle (S50, S51, Schwalbe, SR50 usw..) 60km/h fahren. In den alten Bundesländern waren nur 50 km/h in der 50 ccm Klasse erlaubt.
Nach der Wende, schloss man, um den Bestandsschutz zu wahren, eine Vereinbarung.

Alle DDR Fahrzeuge mit 50 cm³, und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h, die vor dem 28.02.1992 erstmals in Betrieb genommen wurden dürfen auch weiterhin mit dem Führerschein der Klasse 3 (Heute B) bzw. der Klasse 4 (heute M) gefahren werden.

Das Ganze steht in der §§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1.
Nun ist es aber so, das Polizisten (besonders in den alten Bundesländern) diese Regelung oft nicht kennen. Die sehen dann erstmal nur ein Mokick, das mit 60 durch die Gegend fährt, wärend heutzutage nur noch 45 km/h erlaubt sind!
Schnell kommt es da zu Diskussionen. Das ganze kann bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeuges führen, Gerichtsverhandlung usw..
Man wird zwar im Endeffekt Recht bekommen, jedoch lässt sich dieser Ärger schon im Voraus vermeiden.

Dafür habe ich immer eine Bescheinigung des KBA´s dabei, die genau das bestätigt. Dies hat mir schon manchen Ärger erspart!