60 km/h, der kleine Unterschied!
In der DDR durften die meisten Simson Modelle (S50, S51, Schwalbe, SR50 usw..) 60km/h fahren. In den alten Bundesländern waren nur 50 km/h in der 50 ccm Klasse erlaubt.
Nach der Wende, schloss man, um den Bestandsschutz zu wahren, eine Vereinbarung.
Alle DDR Fahrzeuge mit 50 cm³, und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h, die vor dem 28.02.1992 erstmals in Betrieb genommen wurden dürfen auch weiterhin mit dem Führerschein der Klasse 3 (Heute B) bzw. der Klasse 4 (heute M) gefahren werden.
Das Ganze steht in der §§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1.
Nun ist es aber so, das Polizisten (besonders in den alten Bundesländern) diese Regelung oft nicht kennen. Die sehen dann erstmal nur ein Mokick, das mit 60 durch die Gegend fährt,
wärend heutzutage nur noch 45 km/h erlaubt sind!
Schnell kommt es da zu Diskussionen. Das ganze kann bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeuges führen, Gerichtsverhandlung usw..
Man wird zwar im Endeffekt Recht bekommen, jedoch lässt sich dieser Ärger schon im Voraus vermeiden.
Dafür habe ich immer eine Bescheinigung des KBA´s dabei, die genau das bestätigt. Dies hat mir schon manchen Ärger erspart!